In einem Industriebetrieb löste die automatische Brandmeldeanlage aus.
Bereits vor Eintreffen der ersten Einsatzkräfte wurde die Anlage wieder in den Ruhemodus gestellt. Eine Aufklärung der Feuerwehr ergab, dass sich Dämpfe beim Kochvorgang in einer Küche gebildet hatten und diese den Brandmelder aktivierten.
Für die Feuerwehr bestand weiter keine Tätigkeit und beendete den Einsatz.
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine vorzeitige Quittierung des Brandmeldealarmes nicht den Feuerwehreinsatz unterbricht. Die Einsatzkräfte sind verpflichtet, das Objekt trotzdem anzufahren und die Ursache des Brandmeldealarmes aufzuklären. Ein vorzeitiges Rückstellen der Anlage behindert lediglich die Arbeit der Feuerwehr!