In einem Betrieb löste die automatische Brandmeldeanlage aus.
Der Betreiber teilte der Feuerwehr mit, dass es sich um eine versehentliche Auslösung eines Handmelders handelte. Dies konnte nach Kontrolle durch den Einsatzleiter bestätigt werden und die Anlage wurde wieder in Ruhe gestellt.
Weitere Tätigkeiten waren nicht nötig und der Einsatz wurde beendet.