Verrechnungssätze für Feuerwehrfahrzeuge Bezüglich der Kalkulation der Verrechnungssätze für Feuerwehrfahrzeuge bestand in der Vergangenheit landesweit eine sehr große Unsicherheit insbesondere im Hinblick auf die Nutzungszeiten der Fahrzeuge. Die Folge waren sehr uneinheitliche Verrechnungssätze. Das Innenministerium hat daher am 18.03.2016 die Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr erlassen. Darin wurden die bei Feuerwehreinsätzen zu erhebenden Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge verbindlich festgelegt. Die Verordnung Kostenersatz Feuerwehr vom 18. März 2016 ist im Gesetzblatt Baden-Württemberg Nr. 8 auf Seite 253 veröffentlicht worden und am 26. April 2016 in Kraft getreten. Ein Auszug des Gesetzblatts ist angefügt. Die Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge sind ab Inkrafttreten zu erheben.