Die Feuerwehr Böblingen wirkt nach der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung und Brandverhütungsschau im Baugenehmigungsverfahren fachberatend für die Baurechtsbehörde der Stadt Böblingen mit.
Die Aufgabe der Feuerwehr Böblingen besteht dabei in folgenden Punkten:
Die Übertragung von Brandmeldungen aus Brandmeldeanlagen zur Alarmierungsstelle der Feuerwehr Böblingen ist zulässig, wenn diese Anlagen im Einvernehmen mit der Feuerwehr Böblingen (Brandschutzdienststelle) unter Beachtung der Norm DIN 14675 (Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb) errichtet und betrieben werden. Die an Aufbau und Betrieb einer BMA zu stellenden Mindestanforderungen müssen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen eindeutig geklärt und festgelegt werden, z. B. Bauaufsichtsbehörde (bauordnungsrechtliche Auflagen), Brandschutzdienststelle (feuerwehrspezifische Bestimmungen), Versicherer (feuerversicherungstechnische Klauseln).