Vorbeugender Brandschutz

Die Feuerwehr Böblingen wirkt nach der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung und Brandverhütungsschau im Baugenehmigungsverfahren fachberatend für die Baurechtsbehörde der Stadt Böblingen mit. 

Die Aufgabe der Feuerwehr Böblingen besteht dabei in folgenden Punkten:

  • Beratung von Architekten und Fachplaner bei Fragen des Brandschutzes
  • Brandverhütungsschau
  • Feuersicherheitswachdienst

 

 

BRANDVERHÜTUNGSSCHAU (BVS)

Rechtsgrundlage für eine BVS ist die VwV- Brandverhütungsschau.

Die BVS dient dem Erkennen von Gefahren, welche zu einem Brand führen können oder im Brandfall entstehen sowie der Vorbereitung zur Gefahrenabwehr. Bei der BVS liegt daher der Schwerpunkt der Überprüfung in der nutzungsabhängigen Beurteilung bestehender Gebäude. Dabei ist zu prüfen, inwieweit bei der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes, Leben oder Gesundheit von Menschen gefährdet ist und bei einem Brand die Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten möglich ist.

Die BVS wird daher in baulichen Anlagen durchgeführt, welche durch ihre Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder bei denen im Brandfall eine größere Zahl von Personen gefährdet ist.

Eine detaillierte Auflistung, was alles Teil einer BVS sein kann, finden Sie hier

FEUERSICHERHEITSWACHDIENST

Die Brandsicherheitswache (auch Feuersicherheitswachdienst) ist ein Bereitschaftsdienst der Feuerwehr bei Veranstaltungen und anderen Anlässen, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht. Sie dient dazu, einen möglichen Brand frühzeitig zu erkennen, Gegenmaßnahmen einzuleiten und die Gefahr in ihrer Entstehung zu bekämpfen.

Der Feuersicherheitswachdienst wird eingerichtet wenn:

  • Versammlungsstätten mehr als 200 Besucher fassen
  • Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen
  • Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1000 Besucher fasst

 

Der Betreiber einer Veranstaltung ist aufgrund der Versammlungsstättenverordnung dazu verpflichtet ab dieser Größe einen Feuersicherheitswachdienst einzurichten. 

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. Baurechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat ihm die Gemeinde diese Aufgabe zu übertragen. In allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache. Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

RICHTLINIEN

Hier finden Sie Informationen zum vorbeugenden Brandschutz nach der Industriebaurichtlinie.

 

Ansprechpartner

Jürgen Ernst

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel: +49 (0)7031-669 1532



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