Altersabteilung

Auch nach der aktiven Zeit ist es das gute Recht, dass die Kameradinnen und Kameraden weiterhin am Feuerwehrwesen teilhaben können. Deshalb werden sie nach dem 65. Lebensjahr lt. Feuerwehrsatzung in die Altersabteilung übernommen und auf Antrag auch zu Ehrenmitgliedern ernannt. Ferner besteht auch die Möglichkeit, Kameradinnen und Kameraden, die aus gesundheitlichen oder auch beruflichen Gründen nicht mehr am aktiven Dienst teilnehmen können, in die Altersabteilung zu übernehmen. Dies wird dann vom Kommandanten und dem Ausschuss festgelegt.

In der Altersabteilung haben die Mitglieder die Möglichkeit sich, z.B. bei Wanderungen, geselligen Veranstaltungen und Ausflügen, mehrmals im Jahr zu treffen. Ferner freuen sich die Aktiven immer wieder beim Tag der offenen Tür über die tatkräftige Unterstützung aus den Reihen der Altersabteilung.

Auch die Kommandanten versuchen, den Abteilungen regelmäßig Informationen über Neuerungen, Veränderungen und dergleichen zu geben. Auch bei der Hauptversammlung wird der Dialog zwischen Altersabteilung und Aktiven gerne genutzt, um auch mal was über die gute alte Zeit zu erfahren.



Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.