Durch eine Person wurde der Rettungsdienst zu einer hilflosen Person in eine Wohnung gerufen. Während der Abfrage durch die Leitstelle stellte sich heraus, dass die Türe verschlossen war. Daher wurden Feuerwehr und Polizei direkt mitalarmiert.
Noch bevor die Feuerwehr eintraf, konnten die Polizeibeamten bereits die Türe zerstörungsfrei öffnen. Die Feuerwehrkräfte übernahmen die Erstversorgung der Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.