Der Rettungsdienst forderte die Feuerwehr Böblingen zum öffnen einer Türe an, hinter der sich offensichtlich eine Person in einer Notlage befand.
Bei Eintreffen der Feuerwehr öffnete die betroffene Person allerdings selbstständig die Türe, sodass für die Feuerwehr keine Handlungstätigkeit bestand.