Aufgaben der Feuerwehr

Retten, löschen, bergen, schützen

Die Aufgaben der Feuerwehr sind im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg geregelt.

Als im 19. Jahrhundert die Bürger erstmals geordnete Organisationen zur Brandbekämpfung gründeten dachte sicher noch niemand daran, wie sich der Weg der Feuerwehren bis in die heutige Zeit gestalten sollte. War die Aufgabe der Feuerwehr in den Anfangstagen nur darauf beschränkt, die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern, ist die Feuerwehr heute zu einem richtigen Allround-Talent geworden. Zu jeder Tages- und Nachtzeit rücken freiwillige Feuerwehrleute aus, um schnell, gezielt und professionell zu helfen.

Die Aufgaben der Feuerwehr kann man in den vier Schlagworten retten, löschen, bergen und schützen zusammenfassen:

  • Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen und Tieren durch Sofortmaßnahmen sowie das Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Zum Beispiel bei Bränden oder Verkehrsunfällen.

     

  • Das Löschen, der sogenannte abwehrende Brandschutz, ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr.

     

  • Die Feuerwehr kann weiterhin für das Bergen von Sachgütern, Tieren oder  Menschen verantwortlich sein.

     

  • Zu dem Bereich Schützen zählt der vorbeugende Brandschutz, zum Beispiel die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen und die Kontrolle von Hydranten und Löscheinrichtungen. Der vorbeugende Brandschutz soll Brände im Vorfeld vermeiden und die Bevölkerung schon im Kindesalter auf Gefahren aufmerksam machen, zum Beispiel durch Brandschutzerziehung in Kindergärten und Grundschulen.

 

Bei allen diesen Aufgaben muss strikt zwischen Pflicht-Aufgaben und Kann-Aufgaben (auch sog. freiwillige Aufgaben) unterschieden werden. Dies ist in § 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwGBW) geregelt. Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist die Hilfeleistung und der Schutz des Einzelnen und des Gemeinwesens bei Bränden und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht werden. Des Weiteren muss die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe leisten.

Während die Erfüllung der Pflicht-Aufgaben für die „Geschädigten“ i.d.R. unentgeltlich erfolgt, sollen die Gemeinden als Träger der Feuerwehr Kostenersatz für die Erfüllung der Kann-Aufgaben verlangen. Bei manchen Einsätzen liegt es im Ermessen der Stadt, Kostenersatz geltend zu machen.

Dabei ist die Brandbekämpfung mit rund einem Drittel tatsächlich der geringste Anteil der Feuerwehrarbeit. Die Feuerwehr heute ist also weit mehr als „nur eine Gruppe zur Brandbekämpfung“; sie ist ein Dienstleister für die Sicherheit der Gesellschaft. Diese Leistungen kommen der Bevölkerung, Industrie, Gewerbe, Handwerk und Handel sowie der Natur und der Umwelt zugute. Durch diese Vielfältigkeit ist die Feuerwehr in der heutigen Zeit gemeinsam mit den anderen Hilfs- und Rettungsdiensten das Rückgrat nicht nur der kommunalen Daseinsvorsorge, sondern auch des gesamten Katastrophenschutzes im Land. Die Feuerwehr hat ihren Platz in diesem – in der Welt einzigartigen - System zum Schutz unserer Städte und Gemeinden. Anders als in anderen Ländern wird dieser Schutz nämlich weit überwiegend durch freiwillige und nicht durch hauptberufliche Kräfte sichergestellt – eben durch Bürger in Uniform. In Böblingen und Dagersheim sind dies 160 Männer und Frauen, die im Notfall alles stehen und liegen lassen, um anderen Menschen zu helfen. Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.



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