Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

 

Der Landtag in Stuttgart hat am 10.07.2013 die Rauchmelderpflicht beschlossen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte ab sofort in Neubauten installiert werden müssen, in bestehenden Gebäuden bis spätestens Ende 2014.

  • Doch was bedeutet das konkret?
  • Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
  • Worauf ist bei der Anschaffung zu achten?
  • Und wer ist für den Einbau und die laufende Wartung verantwortlich?

 

 


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.