Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg - Wo sollten Rauchwarnmelder angebracht werden?

Wo sollten Rauchwarnmelder angebracht werden?

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte mindestens in den Schlafzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege zur Wohnungstür führen, installiert werden müssen. Empfehlenswert ist zudem auf jeder Etage mindestens ein zentral gelegener Rauchwarnmelder, z. B. im Flur. Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

Für einen bestmöglichen Schutz sollten Sie jeden Raum der Wohnung oder des Hauses mit einem Rauchwarnmelder ausstatten – ausgenommen Räume, in denen viel Wasserdampf (Küche, Bad) entsteht.


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