22 Oktober 2014

Auch nach der aktiven Zeit ist es das gute Recht, dass die Kameradinnen und Kameraden weiterhin am Feuerwehrwesen teilhaben können. Deshalb werden sie nach dem 65. Lebensjahr lt. Feuerwehrsatzung in die Altersabteilung übernommen und auf Antrag auch zu Ehrenmitgliedern ernannt. Ferner besteht auch die Möglichkeit, Kameradinnen und Kameraden, die aus gesundheitlichen oder auch beruflichen Gründen nicht mehr am aktiven Dienst teilnehmen können, in die Altersabteilung zu übernehmen. Dies wird dann vom Kommandanten und dem Ausschuss festgelegt.

In der Altersabteilung haben die Mitglieder die Möglichkeit sich, z.B. bei Wanderungen, geselligen Veranstaltungen und Ausflügen, mehrmals im Jahr zu treffen. Ferner freuen sich die Aktiven immer wieder beim Tag der offenen Tür über die tatkräftige Unterstützung aus den Reihen der Altersabteilung.

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