Der Text für diesen Abschnitt wurde weitestgehend der Festschrift zum 50-jährigen Jubiläum entnommen und wurde damals verfasst von Ratsschreiber Kraut. Das Bestehen einer organisierten Löschmannschaft lässt sich in Böblingen bis 1812 zurückverfolgen. Die 4 Abteilungen standen unter den Befehl von Rottenleuten. Diese wurden aus dem Kreis des damaligen Gemeinderats (die so genannten Magistratsverwandten) ausgewählt.
Es gab damals folgende Abteilungen:
- Die Rotte der Männer mit 2 Unterabteilungen.
- Die Rotte der Ledigen mit 2 Unterabteilungen.
- Die Effektenflüchtungsmannschaft.
- Die Handspritzenmannschaft.
Am 24. März 1816 wurden im Beisein des Oberamtmanns, Oberregierungsrat Fischer, folgende Magistratsverwandte zu Rottenleuten bestellt:
Der I. Manns-Rotte: Ratsverwandter Schweitzer
Der II. Manns-Rotte: Ratsverwandter Rich
Der I. Rotte der Ledigen: Ratsverwandter Schwarz
Der II. Rotte der Ledigen: Ratsverwandter Laib
Der Effektenflüchtungsmannschaft: Gerichtsnotar Ofterdinger, Ratsverwandter Stahl
Der Handspritzenmannschaft: Gerichtsverwandter Erpf
Zur damaligen Zeit bestand bereits eine Feuerlöschordnung aus dem Jahr 1804, welche im Jahr 1818 einer Revision unterzogen wurde. Am 4. Oktober 1823 wurde dann eine bereits vor anderthalb Jahren vom Stuttgarter Hofmechaniker Eberbach bezogene Handspritze bezahlt und gleichzeitig eine weitere bestellt. Die 1818 revidierte Feuerlöschordnung scheint nicht sehr befriedigt zu haben, denn bereits 10 Jahre später am 26. Januar 1828 hat der Gemeinderat beschlossen, das Königliche Oberamt um Genehmigung einer neu entworfenen Feuerlöschordnung zu bitten, welche auch genehmigt wurde. Unter dem Datum 14. Dezember 1833 findet sich dann folgender Eintrag im Gemeinderatsprotokoll:
Heute wurde die im Januar 1828 errichtete Feuerlöschordnung revidiert. Die Bestimmungen wurden durchaus beibehalten und sodann die Mannschaften, welche
a) zur Bedienung der beiden Handspritzen und des Feuerwagens,
b) zur Abholung der Feuerhaken und Feuerleinen und
c) zur Flüchtung der Effekten und Registratur,
bestimmt sind, ergänzt, desgleichen die Verzeichnisse über die 2 Rotten der verheirateten Mannschaft durchgegangen, die neue Bürgerschaft nachgetragen, die abgegangenen Obmannstellen frisch besetzt und dem Frohnmeister der Auftrag erteilt nach § 25 der Feuerlöschordnung ein Verzeichnis über die Frohnbauern zu verfertigen und denselben ihre Stellen anzuweisen, wo sie im Falle eines hier entstehenden Brandes mit ihren bespannten Wagen sich einzufinden haben. Am 27. Mai 1835 wurde beschlossen, in der Überzeugung, dass die Anschaffung einer neuen Feuerspritze eine dringende Notwendigkeit sei, mit dem Feuerspritzenmeister Kurz in Stuttgart eine Vereinbarung über die Fertigstellung einer neuen doppelten Feuerspritze abzuschließen, und ihn nach Böblingen zu berufen, um das Weitere mündlich mit ihm verhandeln zu können. Dies geschah kurze Zeit später, wobei der Kauf perfekt wurde. Diese Spritze wurde auf Grund einer Erklärung des Oberwasserbaudirektors Oberst von Duttenhofen, dass sie dann vertragsgemäß hergestellt wurde, im Januar 1836 übernommen. Vorher hatten sich die Kollegien aber schon durch eine in ihrer Gegenwart vorgenommenen Probe von ihrer Brauchbarkeit überzeugen lassen.
Eigentliche Feuerwehrübungen fanden zur damaligen Zeit nicht statt. Es war nur bestimmt, dass die Spritzenmannschaft 4 Mal im Jahr die Spritzen zu probieren habe, wofür jedem derselben eine Belohnung von 15 Kreuzer aus der Stadtkasse bezahlt wurde. Bei Bränden wurde die Löschmannschaft freigehalten. Da dies aber ausartete, wurde am 26. Januar 1839 vom Gemeinderat beschlossen, die bei dem letzten Brand entstandene Zeche von 94 fl . 02 Kr. für an die Löschmannschaft verabreichten Getränke und Brot nochmals auf die Stadtkasse zu übernehmen, in Zukunft aber nur dann noch etwas zu bezahlen, wenn die Wirte durch ausdrückliche Erlaubnis der Obrigkeit zur Abgabe von Getränken angewiesen wurden. Damit scheint sich aber die Löschmannschaft nicht beruhigt zu haben, denn 1841 finden wir folgendes im Gemeinderatsprotokoll:
...in Anbetracht, dass bei einem in der Nachbarschaft ausbrechenden Brande die Löschmannschaft nicht mehr etwas zur Erquickung bekäme, und dass viele aus der Löschmannschaft oft keinen Helfer bei sich führen, die Natur der Sache es aber mit sich bringe, dass sie ohne Erfrischung nicht bestehen können, folgende Regelung getroffen:
Wenn die Löschmannschaft auf dem Brandplatz ankommt und arbeitet, erhält sie pro Tag 30 Kreuzer oder pro halben Tag 15 Kreuzer. Wenn sie ankommt, aber nicht arbeitet erhält sie 7 Kreuzer. Im Falle eines Brandes in Böblingen dagegen soll jeder Obmann 50 Marken erhalten, welche mit dem Stadtschultheissenamt-Siegel und der Unterschrift des Stadtschultheissen versehen sein müssen und für 8 Kr. gültig sind. Diese hat er an die tätigsten, mit Wasserschöpfen, bei den Feuerspritzen, Feuerwagen u.s.w. verwendeten Personen, je nach seinem Gutdünken für den Verdienst, jedoch nach seiner Pflicht und seinem Gewissen, abzugeben.
Ebenfalls in 1841 wurde eine Buttenmannschaft von 24 Mann ins Leben gerufen und als Ausrüstung dafür wurden 12 Butten angeschafft. Um die Tätigkeit der Fuhrleute und Buttenträger anzuspornen, wurde bestimmt, dass bei auswärtigen Bränden derjenige Fuhrmann, welcher zuerst am Postplatz mit einem Wagen erscheine, eine Belohnung von 2 Fl. 24 Kr., der Zweite eine solche von 1 Fl. 12 Kr. und jeder Buttenmann, wenn er bei auswärtigen Bränden auf dem Brandplatz ankam, eine solche von 1 Fl. 12 Kr., und bei Bränden innerhalb des Zehnten eine solche von 15 Kr. aus der Stadtkasse erhalten solle.
Von da an scheint bis etwa 1851 ein gewisser Stillstand im Feuerlöschwesen eingetreten zu sein. Am 26. November 1851 wurde dann vom Gemeinderat eine Kommission von 5 Mitgliedern zur wiederholten Revision der Feuerlöschordnung bestimmt. Gleichzeitig wurden verschiedene neue Feuerleitern und sonstige kleinere Ausrüstungsgegenstände angeschafft. Ebenso wurden die Belohnungen für die Löschmannschaften bei auswärtigen Bränden neu festgesetzt. Bereits in 1852 wurde eine Art erste Alarm- und Ausrückeordnung beschlossen aus welchen Nachbarorten Hilfe anzufordern wäre. Je nach Gefahrenlage waren dies Sindelfingen, Dagersheim, Darmsheim, Ehningen, Holzgerlingen und Schönaich. Infolge eines am 4. September 1857 im Hause des Färbers Elsässer ausgebrochenen Brandes sahen sich die bürgerlichen Kollegien bereits am 18. September bei den Etatberatungen veranlasst die Errichtung einer Feuerwehr zu beschließen. Die bereits in 1851 gonnene Revision der Feuerlöschordnung kam erst in 1858 zum Abschluss. In seiner Sitzung vom 6. Oktober 1858 wurden dann die vakanten Obmannstellen aus seiner Mitte neu besetzt. Die schon seit längerem vorhandenen Bestrebungen zur Gründung einer richtigen Feuerwehr wurden durch einen Erlass des Königlichen Oberamtes vom 4. Dezember 1858 wirksam unterstützt und in die richtige Bahn geleitet. Diese lautete:
„die unterzeichnete Stelle beabsichtigt, sich in nächster Zeit mit der Frage der Errichtung einer gemeinschaftlichen Feuerwehr in den Städten Böblingen und Sindelfingen zu beschäftigen. Da es erwünscht wäre, die Ansicht des Gemeinderats über die Ausführbarkeit dieser so heil bringenden Einrichtung zu erfahren, so erhält derselbe den Auftrag, sich in umfassender Weise hierüber zu äußern“
In Folge dieses Erlasses kam es unter dem Vorsitz des Oberamtmanns zu einer Kommissionssitzung von Vertretern der Gemeinden Böblingen und Sindelfingen. Die Kommission kam zu einer interessanten Ansicht:
„mit Rücksicht darauf, dass eine wohldisziplinierte, eingeübte Mannschaft, auch von geringerer Zahl, weit mehr zu leisten vermag, als eine Masse von Leuten, die der Mehrzahl nach bei Löschung eines Brandes keinen Takt, keinen Eifer und keinen unbedingten Gehorsam an den Tag legen, sei den bisherigen Feuerlöschanstalten dieser beiden Städte eine andere Organisation zu geben“
Als Ergebnis dieser Beratungen beschlossen die Gremien beider Städte die Errichtung einer „gemeinschaftlichen Feuerwehr“, vorerst bestehend aus je einer Steigerkompagnie in Böblingen und Sindelfingen. Sie unterstand einem gemeinschaftlichen Hauptmann, der seinen Sitz in Böblingen hatte. Seine Hauptaufgabe war es zunächst für die Ausbildung von 2 tüchtigen Steigerkompagnien zu sorgen. Die Oberleitung über die ganze Feuerlöschanstalt der beiden Städte sollte später dazu kommen. Diese Beschlüsse wurden bald von den jeweiligen Gemeinderäten abgesegnet.
Als offizielles Gründungsdatum gilt somit für die Feuerwehren:
Böblingen 27. Januar 1859
Sindelfingen 17. Februar 1859