Atemschutzgeräteträgerlehrgang

Nach erfolgreich absolviertem Lehrgang Truppmann Teil 1 folgt unter anderem der Lehrgang für Atemschutzgeräteträger (AGT). Dies bedeutet, dass sich der Teilnehmer die Befähigung zum Tragen eines umluftunabhängigen Pressluft-Atemschutzgerätes aneignen soll.

Dies wird in einem 26-Stündigen Lehrgang, der seit der Demontage der Übungsanlage in Böblingen zusammen mit der Feuerwehr Sindelfingen am Standort Sindelfingen durchgeführt wird, vermittelt.

Inhalte der Ausbildung sind Grundlagen der Atmung sowie Atemgifte und deren Wirkung auf den Körper. Im weiteren Verlauf wird das Atemschutzgerät selbst erklärt und diverse Handgriffe vermittelt, um es einsatzbereit zu machen und diverse Prüfungen durchführen zu können. Diese Fertigkeiten werden in entsprechenden Übungen vertieft. Weitere Lehrgangsinhalte sind das Erkennen und Bekämpfen von „Flash-Over“ und „Backdraft“, also Rauchgasdurchzündungen und Rauchgasexpolsionen. Diese Lehreinheit beinhaltet auch das Strahlrohrtraining. Hier wird vermittelt, wie man Brände möglichst effektiv bekämpfen kann. In mehreren Übungen wird – teilweise in realen Simulationen – der Atemschutznotfall ebenso geübt, wie das sichere Betreten von Brandräumen.

Kein Lehrgang ohne Prüfung! Deshalb wird beim Atemschutzgeräteträger-Lehrgang eine Belastungsübung nach definierten Werten (s. FwDV7) durchgeführt sowie ein schriftlicher Leistungsnachweis gefordert. Da diese Ausbildung als „hochwertig“ eingestuft ist, ist ein Bestehen des Lehrgangs nicht möglich, wenn der Teilnehmer seine Befähigung nicht ausreichend nachweisen kann. Dem Atemschutzgeräteträger muss bewusst sein, dass er sich selbst und den zu rettenden Personen gegenüber eine hohe Verantwortung in einer außerordentlichen Stresssituation hat. 

Lehrgangsvoraussetzungen sind:

  • gültige G26.3 Untersuchung (schwerer Atemschutz)
  • Vollendetes 18 Lebensjahr
  • Bestandene Truppmannausbildung Teil 1

 



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