Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

vom 22 September 2014

 

Der Landtag in Stuttgart hat am 10.07.2013 die Rauchmelderpflicht beschlossen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte ab sofort in Neubauten installiert werden müssen, in bestehenden Gebäuden bis spätestens Ende 2014.

  • Doch was bedeutet das konkret?
  • Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
  • Worauf ist bei der Anschaffung zu achten?
  • Und wer ist für den Einbau und die laufende Wartung verantwortlich?